Was ist der Unterschied zwischen dem polnischen und dem deutschen System der beeidigten Übersetzung?
Beide Systeme ähneln sich: In Polen ist der tłumacz przysięgły in der Liste des Justizministeriums eingetragen und bestätigt Übersetzungen eigenständig; in Deutschland wird der Übersetzer einmalig durch ein Land- oder Oberlandesgericht bestellt und beeidigt und bestätigt danach jede Übersetzung selbst, ohne Gerichtstermin je Dokument. Ob eine polnische Übersetzung ohne Weiteres in Deutschland akzeptiert wird, entscheidet jedoch die empfangende Stelle im Einzelfall.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung Polnisch-Deutsch?
Der Preis hängt von Seitenzahl, Komplexität des Dokuments und Fachgebiet ab. Nach Zusendung des Dokuments erhalten Sie ein genaues Angebot innerhalb von 15 Minuten.
Bieten Sie einen vereidigten Übersetzer Polnisch in meiner Stadt an?
Ja. Unser Netzwerk aus über 500 Polnisch-Übersetzern deckt ganz Deutschland ab – von Berlin und Hamburg über das Ruhrgebiet bis München. Die Übersetzung wird digital abgewickelt; Sie müssen für die Beauftragung nicht vor Ort sein.
Wird meine Diplom- oder Abiturübersetzung von Hochschulen und der ZAB anerkannt?
Ja. Die beglaubigte Übersetzung wird von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt und ist damit für Anerkennungsverfahren bei der ZAB, für Hochschulbewerbungen und für Arbeitgeber gültig. Wir prüfen vorab, ob für ein polnisches Diplom zusätzlich eine Apostille erforderlich ist.
Reicht ein kostenloser Online-Übersetzer für offizielle polnische Dokumente?
Nein. Kostenlose Übersetzungstools liefern keine rechtsgültige, beglaubigte Übersetzung und werden von Behörden, Standesämtern oder Hochschulen nicht akzeptiert. Für offizielle Dokumente ist eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer erforderlich.
Wird für ein polnisches oder deutsches Dokument eine Apostille benötigt?
In der Regel ja, für die internationale Verwendung, da sowohl Deutschland als auch Polen dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Ist das Zielland diesem Übereinkommen nicht beigetreten, ist stattdessen eine Legalisation erforderlich. Wir bestätigen die genaue Anforderung anhand Ihres Dokuments und dessen Bestimmungsort.
Übersetzen Sie auch Verträge und Unternehmensunterlagen ohne Beglaubigung?
Ja. Neben beglaubigten Übersetzungen übersetzen wir Kataloge, Webshops, Handelsverträge, Jahresabschlüsse und technische Dokumentation für deutsche Unternehmen, die mit Polen Handel treiben oder dort produzieren.
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