Ein Käufer aus dem Ausland erwirbt eine Wohnung in Berlin, kann aber am Beurkundungstermin nicht persönlich erscheinen und bevollmächtigt stattdessen seinen deutschen Anwalt. Der Notar verlangt für den Termin eine beglaubigte deutsche Übersetzung der im Ausland ausgestellten Vollmacht, und ohne diese wird der Termin verschoben, manchmal um Wochen, weil ein neuer Termin beim ohnehin ausgebuchten Notariat gefunden werden muss. Umgekehrt läuft es genauso, wenn ein deutscher Unternehmer eine Vollmacht für eine Firmengründung in Spanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten ausstellt und die Zielbehörde eine Übersetzung in die dortige Amtssprache verlangt. In beiden Fällen entscheidet die Genauigkeit der Übersetzung darüber, ob die Vollmacht überhaupt wirksam eingesetzt werden kann.
Dieser Beitrag zeigt, was eine übersetzte Vollmacht enthalten muss, wie sich eine Generalvollmacht von einer Spezialvollmacht in der Übersetzung unterscheidet, wo Apostille und notarielle Beglaubigung in den Ablauf gehören, und was die Übersetzung üblicherweise kostet.
Typische Anlässe für eine übersetzte Vollmacht
Am häufigsten geht es um einen Immobilienkauf oder Verkauf, bei dem eine Partei nicht persönlich vor Ort sein kann. Genauso oft betrifft es die Verwaltung eines Bankkontos aus dem Ausland, die Vertretung eines Elternteils bei medizinischen oder finanziellen Entscheidungen über Landesgrenzen hinweg, oder die Unterzeichnung von Gesellschafterbeschlüssen und Handelsregisteranmeldungen durch einen bevollmächtigten Vertreter. Die empfangende Stelle, ob Notar, Bank oder Grundbuchamt, muss den Umfang der erteilten Vertretungsmacht in ihrer eigenen Sprache eindeutig nachvollziehen können.
Weit gefasste Vollmacht oder eng begrenzte Vollmacht
Manche Übersetzer glauben, eine allgemeiner formulierte Übersetzung sei die sicherere Wahl. Genau das Gegenteil ist richtig, denn der Umfang der Vertretungsmacht muss in der Übersetzung so präzise wiedergegeben werden wie im Original, egal ob er weit oder eng gefasst ist.
| Art der Vollmacht | Typischer Umfang | Risiko bei der Übersetzung |
|---|---|---|
| Generalvollmacht | Umfassende Vertretung in nahezu allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten | Eine zu vorsichtige, verwässerte Übersetzung kann eine Bank oder Behörde am tatsächlichen Umfang zweifeln lassen |
| Spezialvollmacht | Genau eine Transaktion, etwa ein einzelner Immobilienverkauf | Eine zu breite Übersetzung kann der Vollmacht mehr Befugnis zuschreiben als beabsichtigt |
| Vorsorgevollmacht | Bleibt auch bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers wirksam | Fehlt die entsprechende Klausel in der Übersetzung, gilt die Vollmacht als gewöhnlich befristet |
Fehler, die einen Termin platzen lassen
Neben dem Umfangsproblem ist der zweithäufigste Fehler, die Übersetzung als Ersatz für eine notwendige Apostille zu behandeln. Eine im Ausland ausgestellte Vollmacht, die in Deutschland notariell verwendet werden soll, braucht in vielen Fällen zunächst eine Apostille oder Legalisation am Original, bevor überhaupt übersetzt wird. Ein dritter Klassiker taucht auf, wenn sich ein Beurkundungstermin um einige Wochen verschiebt und niemand prüft, ob die Gültigkeitsdauer der Vollmacht den neuen Termin noch abdeckt.
Ein weiterer Punkt, der bei internationalen Käufern oft übersehen wird, betrifft Vollmachten, die in mehreren Ländern gleichzeitig eingesetzt werden sollen, etwa wenn dieselbe Person eine Immobilie in Deutschland kauft und parallel ein Konto in einem Drittland eröffnet. Jede Institution verlangt ihre eigene beglaubigte Übersetzung in ihrer eigenen Sprache, selbst wenn das Ausgangsdokument identisch ist, weshalb es sich lohnt, gleich zu Beginn zu klären, wie viele Fassungen tatsächlich benötigt werden.
Kosten und Bearbeitungszeit
Eine ein oder zweiseitige Vollmacht wird bei PoliLingua im Rahmen der juristischen Übersetzung bearbeitet, mit Lieferung innerhalb von ein bis zwei Werktagen bei gängigen Sprachpaaren. Wer die Vollmacht zusätzlich für ein Bankkonto im Ausland braucht, findet passende Informationen unter beglaubigte Übersetzung, und Unternehmen, die mehrere Dokumente für eine grenzüberschreitende Transaktion benötigen, erhalten einen Überblick unter professionelle Übersetzungsdienstleistungen.
Die rechtliche Grundlage im Hintergrund
Eine Vollmacht ist eine förmliche Erteilung rechtlicher Vertretungsmacht und kein allgemeines Empfehlungsschreiben, weshalb jede Abweichung in der Übersetzung reale Folgen hat. Das Auswärtige Amt erklärt ausführlich, wann eine Apostille oder Legalisation für den grenzüberschreitenden Urkundenverkehr nötig ist, und genau diese Reihenfolge, zuerst die Beglaubigung des Originals, dann die Übersetzung, entscheidet darüber, ob eine Vollmacht am Ende akzeptiert wird. Das gleich beim ersten Versuch richtig zu machen, ist günstiger und weniger stressig, als die Lücke erst am Notartisch zu entdecken.
Käufer und Unternehmer, die ohnehin mehrere Dokumente für eine Transaktion zusammenstellen, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge und Gesellschafterbeschlüsse eingeschlossen, kommen mit einem gemeinsamen Übersetzungsauftrag in der Regel schneller und mit einheitlicherer Terminologie zum Ziel als mit mehreren Einzelaufträgen.
Kurz beantwortet
Reicht eine private Übersetzung durch eine zweisprachige Bekannte aus? In fast allen Fällen nicht, deutsche Notare und Behörden verlangen eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk eines beeidigten Übersetzers.
Läuft eine übersetzte Vollmacht von selbst ab? Nein, aber das zugrunde liegende Original tut es, und danach ist auch die genaueste Übersetzung wertlos.
Sollte die Übersetzung vor oder nach der notariellen Beglaubigung des Originals beauftragt werden? Immer danach, denn eine zu früh übersetzte Fassung muss oft ein zweites Mal bezahlt werden, wenn der Notar noch Änderungen am Original verlangt.