Eine Scheidung beendet einen Lebensabschnitt, doch die Unterlagen begleiten Sie oft noch jahrelang über Landesgrenzen hinweg. Wer im Ausland erneut heiraten, einen Ehepartner nachholen, ein Visum beantragen, den Geburtsnamen wieder annehmen oder Vermögen im Ausland regeln möchte, wird früher oder später nach dem Scheidungsurteil in der jeweiligen Landessprache gefragt. Spätestens dann ist eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils keine Formalität mehr, sondern entscheidet darüber, ob Ihr Antrag weiterbearbeitet wird oder zurück auf Ihrem Schreibtisch landet.
Dieser Ratgeber zeigt, welches Dokument Sie tatsächlich brauchen, wann eine Übersetzung beglaubigt sein muss, welche Rolle die Apostille spielt und welche Fehler am häufigsten zur Ablehnung führen.
Scheidungsurteil, Scheidungsbeschluss oder Rechtskraftvermerk?
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, Behörden unterscheiden jedoch genau. Wer das falsche Dokument übersetzen lässt, verliert schnell zwei oder drei Wochen.
| Dokument | Inhalt | Typischer Verwendungszweck |
|---|---|---|
| Scheidungsurkunde oder Scheidungsbescheinigung | Kurzer Nachweis, dass die Ehe geschieden wurde, mit Namen, Datum und Ort | Neue Eheschließung, Namensänderung, Standesamt |
| Scheidungsurteil oder Scheidungsbeschluss | Vollständige gerichtliche Entscheidung, oft mit Regelungen zu Sorgerecht, Unterhalt und Vermögen | Visum und Familiennachzug, Erbschaft, Immobilien |
| Rechtskraftvermerk | Bestätigung, dass die Entscheidung nicht mehr angefochten werden kann | Neue Ehe in Deutschland und vielen anderen Ländern |
Gerade der Rechtskraftvermerk wird oft vergessen. Ein deutsches Standesamt verlangt in der Regel den Beschluss zusammen mit diesem Vermerk, denn erst er beweist, dass die Scheidung endgültig ist. In England und Wales heißt das frühere „decree absolute“ seit April 2022 „final order“, und ein vorläufiger Beschluss allein genügt nicht. Fragen Sie deshalb immer vorab, welche Fassung die Behörde erwartet.
Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung des Scheidungsurteils brauchen
Eine selbst angefertigte Übersetzung wird von Ämtern praktisch nie akzeptiert. Die häufigsten Anlässe sind diese.
- Erneute Heirat. Das Standesamt muss sicher sein, dass die frühere Ehe rechtswirksam aufgelöst wurde.
- Visum und Familiennachzug. Botschaften und Ausländerbehörden verlangen Nachweise über die Auflösung früherer Ehen beider Partner.
- Namensänderung. Banken, Passbehörden und Arbeitgeber benötigen einen Beleg, bevor sie den Namen ändern.
- Erbschaft, Rente und Immobilien. Notare und Versorgungsträger im Ausland stützen sich auf das Urteil, um Ansprüche zu klären.
- Anerkennung einer ausländischen Scheidung. Wurde Ihre Ehe außerhalb der EU geschieden, muss die Entscheidung in Deutschland meist erst anerkannt werden.
Für diese Anerkennung ist nach § 107 FamFG grundsätzlich die Landesjustizverwaltung zuständig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Staat angehörten, dessen Gericht die Scheidung ausgesprochen hat. Dem Antrag sind das vollständige Urteil und eine beglaubigte Übersetzung beizufügen, eine Zusammenfassung reicht nicht aus. Genau hier unterstützt Sie die beglaubigte Übersetzung der Scheidungsurkunde von PoliLingua.
Beglaubigt, zertifiziert oder mit Apostille?
Beglaubigte Übersetzung bedeutet in Deutschland, dass ein öffentlich bestellter oder gerichtlich ermächtigter Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit mit Unterschrift und Stempel bestätigt. Nur ein vereidigter Übersetzer darf diese Bestätigung ausstellen, und genau sie verlangen Standesämter, Gerichte und Ausländerbehörden.
Zertifizierte Übersetzung ist der Standard in den USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Dort reicht meist eine unterschriebene Erklärung des Übersetzers oder der Agentur.
Apostille ist keine Übersetzung. Sie bestätigt die Echtheit der Originalurkunde für Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind. Sie wird in dem Land ausgestellt, in dem die Scheidung ausgesprochen wurde, und sollte vor der Übersetzung angebracht werden, damit der Übersetzer auch sie mitübersetzen kann.
Fünf Fehler, die zur Ablehnung führen
Diese Fehler sehen wir am häufigsten bei Übersetzungen, die anderswo abgelehnt wurden.
- Stempel und handschriftliche Vermerke fehlen. Siegel, Aktenzeichen, Unterschriften und Randvermerke müssen übersetzt oder beschrieben werden. Fehlt der Rechtskraftvermerk, ist oft der ganze Antrag unvollständig.
- Rechtsbegriffe werden wörtlich übersetzt. Begriffe wie „Sorgerecht“, „Zugewinnausgleich“ oder „alimony“ haben nicht in jedem Rechtssystem eine exakte Entsprechung.
- Namen werden uneinheitlich geschrieben. Aus dem Kyrillischen, Griechischen oder Arabischen übertragene Namen müssen exakt mit dem Reisepass übereinstimmen.
- Datumsangaben sind mehrdeutig. 03/04/2019 ist in New York der 4. März, in Deutschland der 3. April. Ein guter Übersetzer schreibt den Monat deshalb aus.
- Nur einzelne Seiten werden übersetzt. Behörden verlangen das vollständige Dokument, auch die Seiten zu Unterhalt oder Sorgerecht.
Weil Scheidungsurteile Familienrecht, Vermögensrecht und Verfahrenssprache verbinden, gehören sie in die Hände von Fachleuten für juristische Übersetzung und nicht in die von allgemeinen Übersetzern ohne juristische Ausbildung.
So bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
Mit etwas Vorbereitung sparen Sie Zeit und Geld. Klären Sie mit der Behörde, welches Dokument und welche Art der Übersetzung sie benötigt. Lassen Sie eine erforderliche Apostille oder Legalisation zuerst anbringen. Senden Sie einen gut lesbaren Scan aller Seiten, auch der Rückseiten mit Stempeln. Teilen Sie dem Übersetzer außerdem mit, wie Ihr Name im Reisepass geschrieben wird.
Scheidungsunterlagen beim ersten Mal richtig übersetzen lassen
Eine abgelehnte Übersetzung kostet selten nur die Übersetzungsgebühr. Sie kann eine verschobene Hochzeit, ein verzögertes Visum oder weitere Monate getrennt von der Familie bedeuten. PoliLingua übersetzt Scheidungsurkunden und Scheidungsurteile in über 100 Sprachen, beglaubigt und von Behörden anerkannt, ab 20 € pro Seite. Standardurkunden sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden fertig. Laden Sie einfach einen Scan Ihres Dokuments hoch und fordern Sie ein kostenloses Angebot an.