Im britischen Einwanderungsrecht gibt es kein offizielles Register für „zertifizierte Übersetzer“. Die Beglaubigung entsteht durch die persönliche Erklärung des Übersetzers und nicht durch eine Behörde oder die Mitgliedschaft in einem Berufsverband.
Das ist wichtig, denn das System unterscheidet sich deutlich vom deutschen. Es gibt keine von UKVI zugelassene Liste von Übersetzungsbüros. Jeder professionelle Übersetzer und jedes Übersetzungsbüro darf eine zertifizierte Übersetzung erstellen, solange sie die unten beschriebenen formalen Anforderungen erfüllt.
Zwei Begriffe, die Ihnen vielleicht begegnet sind, bedeuten nicht dasselbe wie eine zertifizierte Übersetzung für das UK Visum.
- Beglaubigte Übersetzung durch vereidigte Übersetzer gibt es im englischen Recht nicht. Diese Kategorie existiert in Ländern mit kontinentaleuropäischem Recht wie Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien. Eine deutsche beglaubigte Übersetzung kann trotzdem akzeptiert werden, wenn sie alle unten genannten Angaben enthält.
- Notarielle Beglaubigung ist ein separater Schritt, bei dem ein Notar die Echtheit eines Dokuments bestätigt. UKVI verlangt sie nur selten, und sie ist ein anderes Verfahren als die Zertifizierung der Übersetzung.
Welche Dokumente für das UK Visum übersetzt werden müssen
Jedes Dokument, das Sie mit Ihrem Visumantrag für Großbritannien einreichen und das nicht auf Englisch oder Walisisch verfasst ist, braucht eine vollständige zertifizierte Übersetzung. Das gilt für alle Visumkategorien, vom Ehegattenvisum über das Skilled Worker Visum und das Studentenvisum bis zur Familienzusammenführung und zum Besuchervisum für England.
| Dokument | Übersetzung nötig | Hinweise |
| Geburtsurkunde | Immer | Wenn nicht auf Englisch oder Walisisch |
| Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaft | Immer | Einschließlich ausländischer Apostille |
| Scheidungsurteil | Immer | Urteil und eventuelle Apostille |
| Zeugnisse und Hochschulabschlüsse | Immer | Vollständig übersetzen, keine Zusammenfassung |
| Kontoauszüge / Finanzunterlagen | Immer | Vollständig, inklusive Kopf und Fußzeilen |
| Arbeitsverträge | Immer | — |
| Grundbuchauszüge / Mietverträge | Immer | Für Ehegatten und Familienvisa |
| Führungszeugnis | Immer | Wenn das Original nicht auf Englisch ist |
| Medizinische Unterlagen | Wenn eingereicht | Nur wenn sie dem Antrag beigefügt werden |
| Handelsregisterauszüge | Wenn zutreffend | Für Selbstständige und Unternehmer |
Ein Punkt, an dem viele Antragsteller scheitern. Trägt ein Dokument eine Apostille (eine Form der internationalen Beglaubigung), müssen sowohl das Dokument selbst als auch die Apostille übersetzt werden, wenn sie nicht auf Englisch oder Walisisch sind.
Dokumente auf Walisisch müssen nicht übersetzt werden. Neben Englisch ist dies die einzige Sprache, die UKVI ohne Übersetzung akzeptiert.
Die genauen Anforderungen von UKVI an die Übersetzung
Laut aktueller gov.uk Richtlinie und bestätigter UKVI Praxis muss jede zertifizierte Übersetzung für einen Visumantrag folgende Angaben enthalten.
- Eine Erklärung, dass die Übersetzung eine wahrheitsgetreue und genaue Übersetzung des Originals ist
- Das Datum der Übersetzung
- Den vollständigen Namen des Übersetzers
- Die Unterschrift des Übersetzers
- Die Kontaktdaten des Übersetzers (Adresse oder E-Mail)
- Eine Erklärung zur Sprachkompetenz des Übersetzers in Ausgangs und Zielsprache
Bei Anträgen auf ILR (Indefinite Leave to Remain, unbefristetes Aufenthaltsrecht) und beim Skilled Worker Visum prüfen die Sachbearbeiter die Qualifikation des Übersetzers genauer. Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie ITI oder CIOL ist zwar nicht vorgeschrieben, stärkt aber die Erklärung und verringert das Risiko von Rückfragen.
Dürfen Sie Ihre Dokumente für das UK Visum selbst übersetzen?
Nein. UKVI akzeptiert keine selbst übersetzten Dokumente. Antragsteller, Ehepartner, Familienangehörige sowie Freunde und Bekannte sind ausgeschlossen, weil ihre Arbeit nicht unabhängig überprüft werden kann. Das gilt unabhängig von Ihren Sprachkenntnissen. Selbst ein ausgebildeter Übersetzer, der ein eigenes Visum beantragt, darf seine Dokumente nicht selbst zertifizieren. Genau darum geht es. UKVI braucht die Erklärung einer unabhängigen dritten Person, dass die Übersetzung korrekt ist.
- Ihre von UKVI akzeptierte zertifizierte Übersetzung in 24 Stunden, anerkannt vom Home Office.. Angebot anfordern. Geld zurück, falls wegen eines Übersetzungsfehlers abgelehnt.
Bearbeitungszeit und Kosten
Die meisten zertifizierten Übersetzungen für ein UK Visum betreffen Standarddokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Kontoauszüge, die sich schnell übersetzen lassen.
| Leistung | Lieferzeit | Preis |
| Zertifizierte Standardübersetzung | 24 bis 48 Stunden | ab 20 € pro Seite |
| Eilauftrag (am selben Tag) | Unter 24 Stunden | +20 % auf den Standardpreis |
| Juristische Dokumente (Verträge, Gerichtsbeschlüsse) | 24 bis 72 Stunden | ca. 0,07 bis 0,11 € pro Wort |
Wenn Sie eine Frist für Ihren Visumantrag haben, planen Sie mindestens fünf Werktage zwischen dem Erhalt der Übersetzung und der Einreichung ein. So bleibt Zeit, eventuelle Rückfragen zum Format zu klären, bevor Ihr Zeitfenster schließt.
Bei Anträgen mit mehreren Dokumenten (ein vollständiges Paket für das Ehegattenvisum umfasst meist sechs bis zehn Dokumente) bieten Übersetzungsbüros oft einen Paketpreis an. Fragen Sie nach einem Angebot für das gesamte Paket, statt jedes Dokument einzeln berechnen zu lassen.
Zertifizierte oder notariell beglaubigte Übersetzung für UK Visa
Für die meisten UK Visumanträge reicht eine zertifizierte Übersetzung. Die notarielle Beglaubigung ist ein zusätzlicher Schritt, den UKVI normalerweise nicht verlangt. Sie wird eher benötigt, wenn Dokumente bei ausländischen Behörden eingereicht werden, nicht bei UKVI selbst. Ausnahmen sind manche im Ausland ausgestellte Heiratsurkunden oder Führungszeugnisse, die wegen der Vorschriften des Ausstellerlandes bereits notariell beglaubigt sind. In diesen Fällen müssen auch die Apostille und der Notarvermerk übersetzt werden.
Verlangt ein Visa Officer ausdrücklich eine notariell beglaubigte Übersetzung, erscheint diese Aufforderung in der Korrespondenz zu Ihrem Antrag. Ohne eine solche Aufforderung erwartet UKVI eine zertifizierte Übersetzung, die die oben genannten Anforderungen erfüllt.
Häufig gestellte Fragen
- Was gilt als zertifizierte Übersetzung für ein UK Visum? Eine vollständige Übersetzung des Dokuments mit einer unterschriebenen Erklärung des einzelnen Übersetzers zu Richtigkeit und Vollständigkeit, dem Datum der Übersetzung, dem vollständigen Namen, den Kontaktdaten und einer Erklärung zur Sprachkompetenz. Ein Firmenstempel allein reicht nicht aus, die Erklärung muss vom Übersetzer selbst kommen.
- Verlangt UKVI einen registrierten oder akkreditierten Übersetzer? Nein. UKVI verlangt keine Mitgliedschaft im ITI, CIOL oder einem anderen Berufsverband. Der Übersetzer muss seine Kompetenz in beiden Sprachen erklären. Eine Mitgliedschaft stärkt die Erklärung, ist aber keine formale Voraussetzung. Bei ILR und Skilled Worker Anträgen prüfen die Sachbearbeiter die Qualifikation genauer.
- Was kostet eine zertifizierte Übersetzung für ein UK Visum? In der Regel ab 20 € pro Seite für Standarddokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Kontoauszüge. Der Eilservice am selben Tag kostet 20 % Aufschlag.
- Kann das Home Office eine zertifizierte Übersetzung ablehnen? Ja. Häufige Gründe sind eine fehlende persönliche Erklärung des Übersetzers, nur ein Firmenstempel statt Unterschrift, eine unvollständige Übersetzung, fehlende oder falsche Kontaktdaten oder keine Erklärung zur Sprachkompetenz. Ein professionelles Übersetzungsbüro, das alle Pflichtangaben standardmäßig aufnimmt, schließt diese Risiken aus.
- Wie schnell bekomme ich eine zertifizierte Übersetzung für mein UK Visum? Die Standardlieferzeit für die meisten Visumdokumente beträgt 24 bis 48 Stunden. Ein Service am selben Tag ist gegen Aufpreis möglich. Planen Sie mindestens fünf Werktage vor Ihrer Antragsfrist ein, um eventuelle Rückfragen klären zu können.
- Müssen walisische Dokumente für ein UK Visum übersetzt werden? Nein. Walisisch ist eine Amtssprache im Vereinigten Königreich, und UKVI akzeptiert walisische Dokumente ohne Übersetzung. Neben Englisch ist es die einzige Sprache, für die bei britischen Einwanderungsanträgen keine Übersetzung nötig ist.
Die Anforderungen beruhen auf den aktuellen Richtlinien von gov.uk. UKVI kann seine Vorgaben ändern, prüfen Sie daher vor der Einreichung immer die offizielle Richtlinie.